Ein notwendiges Instrument zur Rettung unserer Lebensgrundlagen
Artensterben und Klimawandel sind Folgen der Wachstums- und Gewinnlogik unserer Produktions- und Lebensweise, welche die Grundlagen ihres eigenen Überlebens zerstört: Landschaft, Wildnis, Natur. Weltweit gehen verschiedenste Akteure gegen diese Bedrohung vor, indem sie der Natur eigene, einklagbare Rechte verleihen. Damit soll eine juristische Gleichheit zwischen ökonomischen Interessen und dem Lebensinteresse der Natur (also auch der Menschen) hergestellt werden. In über 40 Ländern finden sich bereits Beispiele dafür. In Ecuador haben die Rechte der Natur 2008 Verfassungsrang erlangt. In Europa ging Spanien voran und erklärte 2022 die schwer geschädigte Lagune Mar Menor zur Rechtsperson mit Klagerecht.
Die Tagung "Klagerecht für die Natur" soll die auch in Deutschland laufende ökologische und juristische Diskussion über die Rechte der Natur mit der Weiterentwicklung politischer Strategien zu deren Verwirklichung verbinden. Dazu wird es Plenumsvorträge aus der Rechts- und Sozialwissenschaften sowie Diskussionsforen mit Vertreter:innen von Parteien, Kirchen, Umweltinitiativen und Naturschutzverbänden geben. Sie bieten Gelegenheit zum intensiven Austausch zwischen wissenschaftlicher Expertise, praktisch-politischen Erfahrungen und Entwicklung künftiger Handlungsperspektiven. Dazu gehört auch die vielfach erhobene Forderung, die Rechte der Natur im Grundgesetz zu verankern.
Ein kulturelles Abendprogramm rundet die Veranstaltung ab.
Leitung: Angela Blauert, Dr. Klaus Latzel
Päd. Verantwortung: Elke Hartebrodt-Schwier
02.10.2025, 14:00-20:30 Uhr
bis
04.10.2025, 09:00-14:00 Uhr
Da die Tagung u.a. mit Drittmitteln finanziell gefördert wird, standen zum Redaktionsschluss die Kosten noch nicht fest. Bitte beim Veranstalter erfragen.