In einer Patientenverfügung werden Regelungen zur gewünschten medizinischen Versorgung für den Fall festgehalten, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Ebenso ermöglicht eine Vorsorgevollmacht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren.
Eine Anmeldung erfolgt ausschließlich über weiterbildung@sovd-nds.de per E-Mail.
Alexander Witt
Do., 27.03.2025, 16.00 - 17.30 Uhr
kostenfrei