ehrenWERT – das Programm zur Finanzierung von Fortbildungen
Die Klosterkammer qualifiziert das Ehrenamt
Für die Förderung von Fortbildungen arbeiten wir eng mit der Klosterkammer Hannover zusammen:
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation oder Kommune freiwillig Engagierte zu einem bestimmten Thema schulen lassen möchten, können Sie dazu Mittel beantragen. Auch eine begleitete Reflexion wie Supervision ist förderfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Teilnehmenden im niedersächsischen Fördergebiet der Klosterkammer stattfindet.
Ihre Qualifizierungsmaßnahme passt zum Förderprogramm ehrenWERT, wenn sie
- einen Bedarf deckt,
- Qualität und Nachhaltigkeit der freiwilligen Arbeit verbessert und
- einen persönlichen Gewinn für die Engagierten darstellt.
Die geförderten Maßnahmen müssen einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu Gute kommen und einen der folgenden Förderzwecke der Klosterkammer erfüllen:
- Kirche: ehrenamtliche Arbeit, die evangelische und katholische Institutionen bei der Wahrnehmung der kirchlichen Aufgaben unterstützt.
- Bildung: ehrenamtliche Arbeit, die der Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen an Kinder und Jugendliche dient.
- Soziales: ehrenamtliche Arbeit für und mit gesellschaftlich benachteiligten Gruppen oder notleidenden Menschen.
Zusätzlich können auch Maßnahmen gefördert werden, die für ehrenamtliche Vorstandsarbeit wichtig sind, z.B. Rechnungslegung, Vereinsrecht oder Management.
Die Klosterkammer übernimmt mit der Förderung die Ausgaben für Referent*innenhonorare, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten und Sachkosten z.B. für die Bewerbung der Fortbildung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften – z.B. eingetragene Vereine – und juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen und Kirchengemeinden.
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite der Klosterkammer Hannover.