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Wunsch und Wohl der Betreuten beachten

Reform des Betreuungsrecht: Änderungen einfach erklärt

Kooperation: Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine in der Stadt Osnabrück

Was ist im Umgang mit Menschen zu beachten, für die eine Betreuung vom Amtsgericht beschlossen wurde? Die Reform des Betreuungsrechtes hat 2023 neue Rechte für Menschen mit Behinderung und Demenz formuliert. Das Wunschrecht der Betreuten hat im Gesetz einen besonderen Stellenwert erhalten. Was ist nach der Reform auch gegenüber dem Amtsgericht zu beachten (z.B. in der Berichtspflicht). Fortbildung für alle ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuer (Angehörige und Bürger:innen die im Ehrenamt bestellt sind.

Als Moderatorinnen und Gesprächspartnerinnen stehen an diesem Abend zur Verfügung: Nina Witte (Verein Hilfe für Hörgeschädigte) und Elke Eilers (Betreuungsverein der Diakonie Osnabrück e.V.)

Für die Fortbildung ist keine Gebühr zu entrichten, jedoch eine Anmeldung bei der VHS-OS erforderlich.

Voraussetzung: Rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht
Bitte mitbringen: Betreuerausweis

 

 


ReferentInnen

Nina Witte, Elke Eilers

Termin

Do. 12.06.2025, 18:00 bis 20:00 Uhr

Teilnahmegebühren

Eintritt frei!
Anmeldung unbedingt erforderlich.

Veranstaltungsort
Volkshochschule der Stadt Osnabrück GmbH
Bergstraße 8
49076  Osnabrück
Anmeldung
VHS Osnabrück
Bergstraße 8
49076 Osnabrück
Frau Heuer, Frau Maßmann, Frau Janßen
Telefon: (0541) 323-2243
eMail: info@vhs-os.de
WWW: http://www.vhs-os.de